... als Dienstleister für Ihr innovatives Unternehmen und Ihre erfinderisch tätigen Mitarbeiter oder auch für Sie, als innovativem Einzelkämpfer.
Wir möchten Sie unterstützen bei Ihrem Kerngeschäft, indem wir Sie bei allen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes in erster Linie BERATEN, Sie vor den Patent- und Markenämtern und Patentgerichten VERTRETEN, alle notwendigen Vorgänge für Sie BEARBEITEN, und Sie auch bei der Verwertung der Innovationen UNTERSTÜTZEN.
Wir möchten Ihnen gern unser Wissen und unsere Kenntnisse zur Verfügung stellen, damit Sie in Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes über Ihre Rechte und Pflichten oder die Ihres Unternehmens und für alle notwendigen Entscheidungen über Möglichkeiten und Kosten informiert sind.
Durch unsere Zulassungen beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Europäischen Patentamt, beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum und beim Bundespatentgericht können wir Sie und Ihr Unternehmen fachlich fundiert vertreten und für Ihre Rechte kämpfen.
Wir übernehmen gern für Sie die Bearbeitung aller Aktivitäten im Zusammenhang mit Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes in Ihrem Unternehmen. Wir führen für Sie die Akten, überwachen die Fristen, informieren Sie über notwendige Entscheidungen, beraten Sie bei der Entscheidungsfindung und realisieren die entsprechenden Aktivitäten für Sie.
Über die speziellen Fragen der Gewerblichen Schutzrechte hinaus unterstützen wir Sie auch gern bei allen Ihren Aktivitäten zur Verwertung Ihrer Innovation, soweit es mit dem Gewerblichen Rechtsschutz in Zusammenhang steht.
können wir Ihnen weiterhin ein umfangreiches Know How in Fragen der Hinterlegung von Auslandsanmeldungen weltweit, des Arbeitnehmererfinderrechts in Deutschland, der Kostenminimierung und der Vertragsgestaltung bezüglich gewerblicher Schutzrechte bieten und versuchen, für Sie eine vorteilhafte Lösung zu finden.